Bauleitplanverfahren
An dieser Stelle veröffentlicht die Gemeinde Herscheid die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches.
1. Aufstellungsbeschluss
2. Beteiligung
a) Ordentliches Verfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 3 „Müggenbrucher Weg“ – 6. Änderung
Planentwurf Bebauungsplan Nr. 3 “Müggenbrucher Weg”- 6. Änderung
Umweltbericht Nr. 3 “Müggenbrucher Weg” - 6. Änderung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Nr. 3 - 6. Änderung
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 13.11. bis einschließlich 15.12.2025 während der Öffnungszeiten in Raum 312 zur Einsicht bereit.
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Vereinfachtes Verfahren
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Öffentlichkeitsbeteiligung
3. Satzungsbeschluss
Die Dokumente liegen jeweils im PDF-Format vor.
Die rechtskräftigen Bauleitpläne (inklusive Änderungen) der Gemeinde Herscheid finden Sie im Geodatenportal des Märkischen Kreises