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  • Drei Ärztinnen und ein Arzt laufen über einen Flur.
  • Ärztliche Versorgung in Herscheid

    Die niedergelassenen Ärzt:innen

    Praxis Neuer Weg
    Neuer Weg 6
    58849 Herscheid

    Tel.:  02357/3385
    Fax.: 02357/3769

    E-Mail: info@praxis-hauswald.de

    Homepage


    Gemeinschaftspraxis Jacques
    Am Alten Schulplatz 5
    58849 Herscheid

    Tel.:  02357/2506
    Fax.: 02357/906497

    Homepage: www.praxis-am-alten-schulplatz.de


    Der allgemeine ärztliche Notfalldienst unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 116 117

    Die nächste Notfallpraxis befindet sich im Klinikum Lüdenscheid-Hellersen.

    Zeiten:
    Montags, Dienstags und Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr am Folgetag
    Mittwochs und Freitags 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr am Folgetag
    Samstags, Sonntags, Feiertags 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr am Folgetag

    Bei einem lebensbedrohlichen Notfall rufen Sie auf jedem Fall den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 an.

    Dr. med. dent. Sven Bathe
    Am Alten Schulplatz 4
    58849 Herscheid

    Tel.: 02357/171749


    Im Notfall können Sie den diensthabenden Zahnarzt bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unter Tel.: 02351/22996 abfragen.

    Richtlinie für niedergelassende Ärzte/ Ärztinnen

    Die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist schon lange ein Thema, das nicht nur der Gemeindeverwaltung Herscheid Kopfzerbrechen bereitet. Auch andere Kommunen im Kreis sorgen sich um die Zukunft diesbezüglich und entwickeln Pläne, wie die Kommunen attraktiver werden könne, damit sich Hausärzte niederlassen und auch bleiben. Fachbereichsleiterin Bärbel Sauerland erklärte bereits in der letzten Sozialausschusssitzung nun die zuvor erarbeiteten Leitlinien der Gemeinde Herscheid, wie eine entsprechende Strategie aussehen könnte, um Landärzte zu gewinnen. Jetzt wurden diese Leitlinien auch vom Gemeinderat abgesegnet.

    Hier gehts zu der Richtlinie für die Ärztegewinnung.

    Das bedeutet konkret: Ärzte, die sich für eine Niederlassung in der Gemeinde entscheiden, können also zukünftig ein einmaliges zinsloses Darlehen über 50 000 Euro erhalten. Der Vorteil: Das Darlehen muss nur teilweise an die Gemeinde zurückgezahlt werden, 20 000 Euro werden - im Falle einer langjährigen Verpflichtung zur Niederlassung - erlassen. Gemeinsam mit der möglichen Förderung vom Land NRW und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe kann dann ein Gesamtbetrag von zurzeit 170 000 Euro beantragt werden. Im Gegenzug verpflichtet man sich aber dazu, mindestens für eine Dauer von 10 Jahren in Herscheid zu praktizieren. Außerdem sollen die Mediziner aktiv bei der Wohnsitznahme unterstützt werden. Angedacht ist diesbezüglich die Betreuung durch einen persönlichen Berater, der ebenfalls für eine gelungene Integration in Herscheid sorgen soll.

    Außerdem sollen bereits niedergelassene Ärzte finanziell unterstützt werden, beispielsweise für eine Modernisierung ihrer Räumlichkeiten oder Neuanschaffung für Geräte etc. Sie könnten eine Zuwendung von insgesamt 50 Prozent der entstandenen Kosten erhalten, maximal 20 000 Euro.

    „Vielleicht reichen diese Anreize auch nicht aus. Wir können aktuell noch nicht sagen, ob wir somit attraktiver für eine Niederlassung werden. Auch wenn eigentlich die Kassenärztliche Vereinigung den Sicherstellungsauftrag für die hausärztliche Versorgung hat, halte ich es jedoch für sehr wichtig, jetzt etwas zu tun. Auch wir müssen uns jetzt darum kümmern“, erklärte Bürgermeister Uwe Schmalenbach in der damaligen Sozialausschusssitzung dazu. .

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig für diese Pläne.

    Sollten Sie Interesse haben, sich als Arzt/Ärztin bei uns in Herscheid niederzulassen, wenden Sie sich gerne an uns unter Tel. 02357/ 90930.

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