Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
Einige Entscheidungen hatten die Ratsmitglieder am vergangenen Montag noch zu treffen, bevor es in die Sommerpause ging. Unter anderem musste über den sogenannten Lärmaktionsplan beschlossen werden. Diesen muss die Gemeinde laut EU-Umgebungslärmrichtlinie erstmals erstellen. Projektleiterin Tanja Graef vom Planungsbüro Enotherm stellte das Konzept und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen bereits in der vorangegangenen Hauptausschusssitzung vor.
Zum Hintergrund: 9150 Fahrzeuge sind täglich auf der Landstraße 561 zwischen Silberg und Herscheider Ortseingang unterwegs. Das hatten Hochrechnungen einer jüngsten Verkehrszählung des Landesbetriebs Straßen.NRW ergeben. Damit ist die L561 nicht nur die am meisten befahrene Straße in der Ebbegemeinde, sondern wird sie auch als Hauptverkehrsstraße gewertet und rückt in den Mittelpunkt des Lärmaktionsplanes, der für Herscheid erstellt werden muss.
Hochgerechnet sind auf dem genannten Streckenabschnitt jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeuge unterwegs. Tanja Graef erklärte bereits damals, dass dort zwar lediglich 16 Personen wohnen, für diese es dennoch teilweise zu Lärmbelästigung durch die erzeugten Motorengeräusche komme. Auch andere Strecken in Herscheid, an denen sich Anwohner*innen belästigt fühlten, stellte sie im Verlauf ihres Vortrags vor. Ebenfalls stellte sie gegenüber, welche Maßnahmen das Planungsbüro Enotherm jeweils empfehlen würde.
Bürgermeister Uwe Schmalenbach erklärte bereits damals in der Hauptausschusssitzung, dass man über die Sinnhaftigkeit eines solchen Lärmaktionsplanes sicherlich streiten könne. Er hoffe natürlich weiterhin, dass der zuständige Landesbetrieb auf den Lärmplan reagieren werde und Maßnahmen entsprechen umsetze. Der Lärmaktionsplan müsse allerdings alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Bei zwei Enthaltungen wurde der Lärmaktionsplan letztendlich einstimmig beschlossen und wird nun dem Kreis vorgelegt.
Haushaltssatzung der Gemeinde Herscheid für das Haushaltsjahr 2024 und das Haushaltsjahr 2025
Die Kommunalaufsicht hat von der Anzeige der Haushaltssatzung der Gemeinde Herscheid für das Haushaltsjahr 2024 und das Haushaltsjahr 2025 Kenntnis genommen und das Haushaltssicherungskonzept mit Nebenbestimmungen sowie die Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt.
Verbindlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist die Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen. Diese Übersicht war nach Vorgabe der Kommunalaufsicht anzupassen. Hierbei
handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung der Darstellung, mit der keine finanzwirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sind.
Die bisherige Anlage „Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen“ wird durch die neue Anlage „Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen“ entsprechend der Anlage ersetzt. Dies wurde einstimmig durch den Rat abgesegnet.
Gebührenanpassung für die Notunterkünfte
Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die ihr zugewiesenen geflüchteten Personen unterzubringen. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, werden in der Gemeinde Herscheid Notunterkünfte unterhalten. Für diese Notunterkünfte sind Benutzungsgebühren zu erheben.
Auf eine getrennte Kostenermittlung für jede einzelne Notunterkunft wurde verzichtet.
Die Ermittlung einer individuellen Gebühr für jede Unterkunft würde zumindest zu einer geringfügig unterschiedlichen Gebühr für jedes Objekt führen, obwohl die von den Nutzern in Anspruch genommene Leistung in allen Fällen die gleiche, nämlich die vorübergehende Unterbringung zur Beseitigung ihrer Wohnungsnot ist.
Einstimmig empfahl der Sozialausschuss dem Rat in seiner letzten Sitzung die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte. Die Grundgebühr steigt auf 13,71 Euro pro Quadratmeter; die Anschaffung von Wohncontainern (Abschreibungen) ist ein wesentlicher Grund für den Anstieg. Die Nebenkosten steigen auf 78,09 Euro pro Person, wegen der hohen Energiekosten. Die Gebühr wird von den Bewohnern bezahlt, dafür erhalten sie Leistungen vom Jobcenter, von der Gemeinde oder aber sie bezahlen die Gebühr vom eigenen Lohn.
Der Rat folgte der Empfehlung einstimmig.
Wasserversorgungskonzept
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Fortschreibung des sogenannten Wasserversorgungskonzeptes, das alle sechs Jahre überarbeitet und neu verabschiedet werden muss. Das Wasserversorgungskonzept muss die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Inhalt des Konzeptes ist die Darstellung und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung. Gemeint ist damit die Darlegung der derzeitigen Versorgungssituation, deren Entwicklung und der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, die Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, die Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie die Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen.
„Die wichtigste Erkenntnis ist: die Wasserversorgung ist langfristig gesichert. Alle Gewinnungs- und Aufbereitungs-Kapazitäten sind sicher“, erklärte Bürgermeister Schmalenbach dazu und ergänzte, dass das Konzept allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Er erklärte, dass alle Anlagen in einem guten Zustand seien und regelmäßig in Augenschein genommen würden.
Die Versetalsperre als wichtigste Quelle sei mit rund 32 Millionen Kubikmetern gut gefüllt und auch die Notversorgung sei gewährleistet. Dazu habe die Gemeinde entsprechende Hochbehälter und für den Fall der Fälle sei eine Leitungsversorgung über Schalksmühle oder Meinerzhagen vorhanden.
Für die Wasserversorgung in Herscheid ist die Stadtwerke Lüdenscheid GmbH als
Wasserversorgungsunternehmen gemäß eines geschlossenen Konzessionsvertrages zuständig.
Dem Entwurf des fortgeschriebenen Konzeptes wurde einstimmig gefolgt und es wird nun der Bezirksregierung vorgelegt.
Überplanmäßige Aufwendungen
Kämmerin Sabine Plate-Ernst gab schließlich einen Überblick über die in der Zeit vom 18.03.2024 bis 01.07.2024 bewilligten und bekanntzugebenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Neben kleineren Posten erklärte sie, dass unter anderem die Abrisskosten der ehemaligen Grundschule deutlich höher geworden waren. 150 000 Euro müssen mehr ausgegeben werden, da Schadstoffe entdeckt worden sind, die es zu beseitigen gilt. Der Rat nahm dies zur Kenntnis.