Ohne Löschwasser keine Baugenehmigung

Ein schwieriges Thema, das immer wieder im Rathaus auftaucht, ist die Löschwasserversorgung in den Herscheider Außenbezirken. Das Problem lässt sich wie folgt beschreiben: Herscheider aus den Ortsteilen möchten bauen, bekommen aber keine Genehmigung vom Märkischen Kreis. Schuld daran ist die Gesetzgebung. In den meisten Fällen geht es nicht um Neubauten, sondern es sind häufig auch kleinere Umbau-Maßnahmen. Aber auch dafür ist eine Genehmigung verpflichtend und diese gibt es wiederum erst, wenn genügend Löschwasser im entsprechenden Ortsteil vorhanden ist. Warum? Weil laut der aktuellen Gesetzgebung keine Baugenehmigung mehr erteilt werden darf, wenn nicht eine vorgeschriebene Menge Löschwasser (je nach Häuseranzahl) aus einem entsprechenden Teich oder Tank zur Verfügung steht. Diese Vorschriften gelten für alle baulichen Veränderungen, also auch für einen Umbau.

Bürgermeister Uwe Schmalenbach klärt auf: „Die Herscheider müssen sich keine Sorgen machen, dass der Brandschutz allgemein nicht gewährleistet ist. Das ist natürlich nicht so. Wir haben im Kerngebiet der Gemeinde ausreichend Löschwasser und sind auch fahrzeugtechnisch gut ausgestattet. Es gibt allerdings bestimmte Gesetze, die uns vorschreiben, in den Außenbereichen zusätzliche Mengen an Wasser bereitzustellen“, erklärt Uwe Schmalenbach. Vorher dürfe eben nicht neu gebaut oder umgebaut werden.

Das Merkblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW Feb. 2008) klärt detailliert darüber auf, was es zu beachten gilt. So wird vorgeschrieben, dass in einem Ortsteil, in dem sich eine Ansammlung von Häusern befindet, mindestens 96 Kubikmeter Wasser als Löschwasser vorzuweisen sind. Wenn es um ein einzelnes Objekt geht, reichen 30 Kubikmeter aus.

Wer jetzt aber denkt, sein Gartenteich könne im Fall der Fälle herhalten, liegt nicht automatisch richtig. Ein Gartenteich ist nicht gleich ein Löschteich, denn es gibt mehrere Dinge zu beachten, um ihn als Löschteich nutzbar zu machen. „Ob ein privater Gartenteich oder ein Pool in Frage kommt, muss in Einzelfällen geprüft und begutachtet werden“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Barbara Sauerland. Das wäre dann aber auch in den meisten Fällen meist nur eine Lösung für die Versorgung eines bestimmten Grundstücks und nicht gleich für den gesamten Ort, erklärt die Ordnungsamtsleiterin. Die Überprüfung liege aber nicht in den Händen der Gemeinde, denn das ist die Aufgabe des Märkischen Kreises.

Die Gemeindeverwaltung ist aktuell dabei, Lösungen für die Ortsteile zu finden und sie – nach und nach – entsprechend mit Löschwasserteichen oder entsprechenden Tanks auszustatten. Dass das aber nicht von heute auf morgen funktioniert, müsse den Bürgern klar sein, sagt Uwe Schmalenbach. Schließlich kämen für die vielen kleinen Ortsteile im Gemeindegebiet enorme Kosten auf die Gemeinde zu.