In einer Dringlichkeitsentscheidung hat die Gemeinde Herscheid beschlossen, dass Elten keine Beiträge für diesen Zeitraum zahlen müssen, auch wenn sie die Notbetreuungsangebote in Anspruch genommen haben.
Seit Mitte März waren Schulen und Kitas aufgrund der Coronapandemie geschlossen worden. Zum 1. Juli gab es dann eine Verordnung dazu, dass Schulen und Kinderbetreuungsangebote wieder eingeschränkt öffnen dürfen.
Auch die Eltern, deren Kinder wegen einer Ausnahmeregelung ein anderes Betreuungsangebot wahrnehmen, sollen von der Zahlung des Beitrages befreit werden.
In der Dringlichkeitsentscheidung heißt es dazu: "In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung."