Aufstellung Lärmaktionsplan Stufe 4

Die Gemeinde Herscheid war nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit dem Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstmals zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden schwerpunktmäßig Lärmimmissionen der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt, welche einen Schwellenwert von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen/Jahr erreichen. Für diese Bereiche liegen Lärmkartierungsdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) vor, welche die Grundlage der Lärmaktionsplanung darstellen. Diese Daten wurden im Rahmen der 1. Beteiligungsphase veröffentlicht.

Hier gehts zum Lärmaktionsplan.

In der 2. Beteiligungsphase wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 in der Zeit vom 18.04.24 – 21.05.24 offengelegt.

Der Rat der Gemeinde Herscheid hat nunmehr in seiner Sitzung vom 01.07.24 einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Herscheid beschlossen. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Anregungen haben dabei Berücksichtigung gefunden.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 wird nun in der Zeit vom

18.07.2024 – 17.08.24 (einschließlich)

im Rathaus der Gemeinde Herscheid,

 Plettenberger Str. 27

im Bürgerbüro

während der Dienststunden

 

Montag - Freitag      8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag             14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegung kann jedermann den Lärmaktionsplan einsehen.

Außerdem ist der Lärmaktionsplan ab dem Zeitpunkt der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Herscheid (s. oben) abrufbar.