Rente wegen verminderter Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Welche Unterlagen und Anträge erforderlich sind, ist immer Einzelfall abhängig. Bei der Beratung erhalten Sie Informationen zu Ihrem individuellen Fall. Anträge können aber auch im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (- hier -) runtergeladen werden.
Sozialgesetzbuch VI
Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:
Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.
Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.
Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.