Plakatierung
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Sondernutzungserlaubnis.
Für die Genehmigung von Plakatwerbung im besonderen öffentlichen Interesse wird von der Gemeinde eine Verwaltungsgebühr von 60,00 € erhoben.
Schriftlicher Antrag, der folgende Daten enthalten muss:
- Verantwortliche Person (Name und Familienname, sowie aktuelle Anschrift)
- Anlass der Plakatierung
- Zeit und Dauer der Werbung
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:
Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.
Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.
Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.