Hunde - Hundesteuer

Sie haben einen Hund? Dann müssen Sie ihn innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt über dieses Formular bei der Gemeinde Herscheid anmelden oder abmelden.

Alle Hunde die in Herscheid gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Als Anmeldenachweis erhalten sie eine individuelle Hundesteuermarke, die am Halsband des Hundes befestigt werden sollte.

Eine Abmeldung des Hundes muss in folgenden Fällen erfolgen:

  • Verendung des Hundes
  • Bei Abgabe des Hundes an ein Tierheim oder eine andere Person
  • Einschläferung des Hundes (in diesem Fall ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen)
  • Bei Wegzug in eine andere Gemeinde oder Stadt

Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes mit abzugeben.

In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Herscheid können Sie nachlesen, in welchen Fällen eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind.

Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.

Möchten Sie die Hundesteuer von Ihrem Konto abbuchen lassen? Eine entsprechende Einzugsermächtigung finden Sie hier.

Die Hundesteuer beträgt zur Zeit jährlich, wenn

  • nur ein Hund gehalten wird, 75,00 €,
  • zwei Hunde gehalten werden, je Hund 95,00 €,
  • drei und mehr Hunde gehalten werden, je Hund 110,00 €,
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird, 525,00 €
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 720,00 €.

 

Welche Hunde zu den gefährlichen Hunden gehören, können Sie aus § 2 Abs. 2 der nach geführten Hundesteuersatzung entnehmen.

 

Sollte Ihr Hund größer als 40 cm (Schulterhöhe) und/oder schwerer als 20 kg sein, ist er zusätzlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Herscheid anzumelden.

Welche Unterlagen für die ordnungsbehördliche Halteranzeige benötigt werden, entnehmen Sie bitte der Erläuterung dem Punkt "Hundehaltung".

 

 

 

 

 

 

Frau Ronja Reichel

Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Rechtsangelegenheiten, Finanzen, Schule und Sport
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Öffnungszeiten Rathaus

Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:

Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.

Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.

Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.