Grundsteuer
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Man nennt sie auch Substanzsteuer.
Man unterteilt die Grundsteuer in:
- Grundsteuer A = land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Grundsteuer B = für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke
Die Feststellung des Grundstückswertes erfolgt über das zuständige Finanzamt. Dieses übersendet dem Eigentümer den sogenannten Grundsteuermessbescheid.
Anhand des Grundsteuermessbetrages berechnet die Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer der jeweiligen Liegenschaft. (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz)
Die Hebesätze der Gemeinde Herscheid liegen momentan bei:
- Grundsteuer A = 260 %
- Grundsteuer B = 680 %
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch den Grundbesitzabgabenbescheid, der dem Eigentümer im Januar jeden Jahres zugestellt wird (genauere Informationen unter „Grundbesitzabgaben“).
Die Vorauszahlungsraten werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer auch am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 31.10. des vorangegangenen Jahres gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in der Haushaltssatzung der Gemeinde Herscheid.
Formulare
Haushaltssatzung
Einzugsermächtigung
Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:
Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.
Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.
Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.