Gewerbeangelegenheiten
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
Gewerbeanmeldung
Wird eine gewerbliche Tätigkeit begonnen, ist ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde, an dessen Ort das Gewerbe ausgeübt wird, anzumelden.
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Außerdem ist bei der Anmeldung eine Kopie des Handelsregistereintrages vorzulegen. Handwerksbetriebe benötigen zusätzlich Ihre Handwerkskarte.
Das Gewerbe ist zeitnah anzumelden. Bitte bringen Sie bei persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Gewerbeummeldung
Wird das Gewerbe innerhalb des Zuständigkeitsbereich verlegt oder die Gewerbetätigkeit geändert oder erweitert, ist das Gewerbe umzumelden. Zuständig ist die Behörde, bei der das Gewerbe angemeldet wurde.
Die Gewerbeummeldung gilt nicht für die Verlegung eines Gewerbes in einen anderen Meldebezirk. In diesem Fall ist das Gewerbe abzumelden und bei der neuen Gemeinde anzumelden.
Das Gewerbe ist zeitnah umzumelden. Bitte bringen Sie bei persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
HINWEIS: Auch bei Namensänderung des Gewerbetreibenden muss eine Ummeldung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2a GewO erfolgen.
Gewerbeabmeldung
Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich verlegt, ist das Gewerbe abzumelden. Zuständig ist die Behörde, bei der das Gewerbe zuletzt angemeldet war.
Das Gewerbe ist zeitnah abzumelden. Die Abmeldung ist kostenlos. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Gewerbeanzeige
Für die Gewerbean-, ab- und ummeldung können Sie das entsprechende Formular bequem Zuhause ausfüllen und an die Gemeindeverwaltung senden oder einen Termin für die persönliche Antragsaufnahme vereinbaren (02357/909317).
Mittlerweile ist auch die Onlinean-, ab- und ummeldung über das Gewerbe-Service-Portal NRW möglich. https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege
Formulare
Gewerbeanmeldung: 26,00 €
Gewerbeummeldung: 26,00 €
Gewerbeabmeldung: kostenlos
- Personalausweis des Gewerbetreibenden
- Handwerkskarte (nur bei Handwerksbetrieben)
- Handelsregisterauszug (nur beim Amtsgericht eingetragene Betriebe)
- Gesellschaftervertrag (nur bei Personengesellschaften)
Gewerbeordnung
Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:
Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.
Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.
Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.