Geburtsurkunde
Sie haben ein Baby bekommen?
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.
Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke. Eine Geburtsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte 5,00 Euro.
Die für die Anmeldung einer Geburt mitzubringenden Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Erklärung zu den Namen Ihres Kindes auf der Rückseite der Hebammenbescheinigung von beiden Elternteilen unterschrieben ist.
Personenstandsgesetz
Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:
Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.
Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.
Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.