Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung

Vor dem Ja-Wort müssen Sie sich persönlich im Standesamt zur Eheschließung anmelden.

Natürlich können Sie als Herscheider auch "fremdgehen" und auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss allerdings bei uns erfolgen.

Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns, um unnötige Wartezeiten und fehlende oder falsche Unterlagen zu vermeiden.

Zum Termin sollten möglichst beide zukünftigen Ehepartner zum Standesamt kommen. Sollte einer der Verlobten verhindert sein, so kann er eine schriftliche Vollmacht abgeben. Diese Vollmacht finden Sie unter der Rubrik "Formulare" - siehe unten - oder bekommen Sie alternativ bei uns ausgehändigt.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Heiratstermin zu vereinbaren, sondern sie dient hauptsächlich dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob der Ehe auch keine „Hindernisse" entgegenstehen. Deshalb ist es auch erforderlich, bestimmte Unterlagen zur Anmeldung mitzubringen.

Welche das sind, erfahren Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Suchen Sie für Ihre Eheschließung noch ein stilvolles Ambiente?

Dann finden Sie in Herscheid genau das Richtige!

Neben dem Trauzimmer im Rathaus bietet der Spieker Ihnen Platz für 22 Gäste in einer stilvollen und romantischen Atmosphäre. Dazu gehört natürlich auch eine angenehme Musikuntermalung, auf Wunsch auch mit Ihren persönlichen Lieblingsliedern. Nach der Trauung stehen Ihnen im Vorhof Stehtische für einen kleinen Sektempfang zur Verfügung.

Wer gerne mit „Volldampf“ in die Ehe starten möchte, für den bietet sich unser Trauzimmer im Bahnhof der Märkischen Museumseisenbahn an.

Sprechen Sie uns einfach an, wir vermitteln gerne den Kontakt.

Die Möglichkeit zur Eheschließung haben Sie bei uns freitags um 9.30 Uhr und 11.00 Uhr.
Selbstverständlich können Sie bei uns auch an ausgewählten Samstagen im Jahr heiraten.

Auch hier stehen wir Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.

 

 

 

Heiraten ist nicht umsonst aber leider auch nicht kostenlos.  

Ganz ohne Kosten geht es bei einer standesamtlichen Eheschließung leider nicht.

Eine Summe lässt sich aber nicht pauschal beziffern, sie hängt von einigen Faktoren ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen und ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.

Hier bekommen Sie aber schon einmal einen kleinen Überblick:

Prüfung der Ehevoraussetzungen

·                     wenn beide Deutsche sind                    40,00 €

·                     ausländische Staatsangehörigkeit         66,00 €

         Eheurkunde                                                     10,00 €

 

<u>Im Bedarfsfall:</u>

·                     Namenserklärung zur Führung eines Doppelnamens                                     21,00 €

·                     Eidesstattliche Versicherung eines                      Dolmetschers                                       21,00 €

Familienstammbuch                                 ab    5,00 €

Eheschließungen außerhalb
der Öffnungszeiten                                       66,00 €

Trauzimmer im Spieker                                70,00 €

   

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 800 Uhr bis 1200 Uhr

Dienstag von 1400 Uhr bis 1600 Uhr

Donnerstag von 1400 Uhr bis 1800 Uhr

 

Adresse:

Standesamt Herscheid

Plettenberger Straße 27

58849 Herscheid

www.herscheid.de

 

 

Auskünfte / Terminabsprache:

 

Ansprechpartner:

Frank Holthaus

Tel.: 02357/9093-15

standesamt@herscheid.de

Die nachstehenden Angaben sollen Sie darüber informieren, welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorgelegt werden müssen:

·                     beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister  oder aktuelleGeburtskunde (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)

·                     gültiger Personalausweis oder Reisepass

·                     eine Aufenthaltsbescheinigung Ihrer Meldbehörde, wenn der Hauptwohnsitz <u>nicht</u> Herscheid ist.

Ist einer der Verlobten adoptiert worden, so ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister erforderlich. Eine Geburtsurkunde reicht hier nicht aus.

Sollte einer von Ihnen verwitwet oder bereits ein- oder mehrmals verheiratet gewesen sein, ist in jedem Fall der Nachweis zu führen über letzte geschlossene Ehe und deren Auflösung durch eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. beglaubigte Abschrift aus Ihrem Eheregister. Diese erhalten Sie bei Ihrem Heiratsstandesamt. Alle vorherigen Eheschließungen sind bei der Anmeldung zur Eheschließung anzugeben.

Persönlich beim Standesamt erkundigen sollten Sie sich, wenn

·                     einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

·                     einer der Verlobten nicht in Deutschland geboren ist

·                     einer der Verlobten ein minderjähriges Kind hat

·                     die Verlobten gemeinsame Kinder haben

·                     einer der Verlobten im Ausland geschieden wurde.

 

Herr Frank Holthaus

Fachbereich 2 - Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Soziales, Kultur
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Frau Angelika Kanzler

Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Rechtsangelegenheiten, Finanzen, Schule und Sport
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Herr Marc Krehmer

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Öffnungszeiten Rathaus

Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:

Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.

Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.

Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.