Beglaubigungen

Ausgenommen sind deutsche Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden. Hier kann nur eine Zweitschrift beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

Für die Beglaubigung müssen die Originale und die Kopien (Abschriften) der Schriftstücke vorgelegt werden. Mehrseitige Kopien dürfen vorher nicht geheftet werden.

Zur Beglaubigungen von Unterschriften muss der Unterschriftsleistende grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro erscheinen und die Unterschrift direkt vor Ort leisten.

- Beglaubigung:                                    3,75 €

- Unterschriftenbeglaubigung:               2,00 €

Gebührenfrei sind Beglaubigungen für Berufsausbildung, Schulen und Hochschulen.
Für Rentenzwecke werden Kopien nur von der Rentenstelle beglaubigt.

Personalausweis (nur bei Unterschriftenbeglaubigungen)

Öffnungszeiten Rathaus

Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:

Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.

Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.

Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.