Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht

Generell gilt für alle Hunde der Kategorien \"Gefährlicher Hund\" und \"Hunde bestimmter Rassen\" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss die Halterin oder der Halter persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Bei den \"Gefährlichen Hunden\" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie \"Hunde bestimmter Rassen\" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Nachdem Sie und Ihr Hund den Verhaltenstest bestanden haben, erhalten Sie vom Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Anleinpflicht.

Diese Ausnahmegenehmigung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Wenn Sie hiergegen wiederholt verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.

Bitte beachten Sie, dass es Bereiche gibt, in denen die Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht nicht gilt.

Es fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro für die Ausnahmegenehmigung an. Die Kosten für den Verhaltenstest müssen bei dem zuständigen Veterinäramt erfragt werden.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Landeshundegesetz
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2002

Öffnungszeiten Rathaus

Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:

Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.

Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.

Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.