Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird für folgende Zwecke benötigt:
- Eheschließung
- Verlängerung ausländischer Ausweispapiere durch Konsulate
- Staatsangehörigkeitsnachweis
Für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben.
Für bestimmte Behördenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei, allerdings nur bei Vorlage eines Nachweises, wie z. B. ein Sozialhilfebescheid.
- Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggf. Vollmacht
Meldegesetz NRW
Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:
Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.
Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.
Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.