Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und –ort
  • Adresse
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand

Eine Aufenthaltsbescheinigung wird für folgende Zwecke benötigt:

  • Eheschließung
  • Verlängerung ausländischer Ausweispapiere durch Konsulate
  • Staatsangehörigkeitsnachweis

Für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben.
Für bestimmte Behördenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei, allerdings nur bei Vorlage eines Nachweises, wie z. B. ein Sozialhilfebescheid.

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
  • ggf. Vollmacht

Meldegesetz NRW

Öffnungszeiten Rathaus

Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:

Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.

Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.

Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.