Asylbewerber

Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten finanzielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bar- und Sachleistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
  2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 wegen des Krieges in ihrem Heimtland oder nach § 25  Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  6. Ehegatte, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in Nummer 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
  7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylverfahrensgesetzes stellen.

Es handelt sich dabei um Leistungen, die bei dem oben genannten Personenkreis an Stelle der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II (ALG II) gewährt werden. Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.

Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere Infos finden Sie hier.

Frau Diana Knittel

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Herr Marc Krehmer

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Öffnungszeiten Rathaus

Es gelten folgende einheitliche Öffnungszeiten:

Montags und freitags
von 8 - 12 Uhr
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Mittwochs von 8 - 12 Uhr
Donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch unter 02357/90930. Rufen Sie gerne vor dem Besuch an, denn viele Anliegen können auch telefonisch geregelt werden.

Die Gemeindebücherei ist donnerstags von 16 -17.30 Uhr geöffnet.

Das Sozialamt, die Wohngeldstelle und die Versicherungsstelle sind mittwochs geschlossen.