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Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Man nennt sie auch Substanzsteuer.

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Man unterteilt die Grundsteuer in:
- Grundsteuer A  =  land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Grundsteuer B  =  für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke

Die Feststellung des Grundstückswertes erfolgt über das zuständige Finanzamt. Dieses übersendet dem Eigentümer den sogenannten Grundsteuermessbescheid.
Anhand des Grundsteuermessbetrages berechnet die Gemeinde die  zu zahlende Grundsteuer der jeweiligen Liegenschaft. (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz)

Die Hebesätze der Gemeinde Herscheid liegen momentan bei:
- Grundsteuer A = 260 %
- Grundsteuer B = 680 %

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch den Grundbesitzabgabenbescheid, der dem Eigentümer im Januar jeden Jahres zugestellt wird (genauere Informationen unter „Grundbesitzabgaben“).
Die Vorauszahlungsraten werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer auch am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 31.10. des vorangegangenen Jahres gestellt werden.

 

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in der Haushaltssatzung der Gemeinde Herscheid.

Formulare


Einzugsermächtigung

 

 

 

Frau Kerstin van de Loo

Finanzbuchhaltung
Details
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