Vergnügungssteuer
Die Gemeinde Herscheid erhebt für das Aufstellen von Geldspielgeräten und Unterhaltungsapparaten Vergnügungssteuer.
Diese Geräte sind umgehenden nach deren Aufstellung bzw. Entfernen bei dem Steueramt der Gemeinde Herscheid an- bzw. abzumelden.
Nähere Einzelheiten über die Höhe und Berechnung der Vergnügungssteuer entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Herscheid.