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Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Herscheid erhebt für das Aufstellen von Geldspielgeräten und Unterhaltungsapparaten Vergnügungssteuer.

Diese Geräte sind umgehenden nach deren Aufstellung bzw. Entfernen bei dem Steueramt der Gemeinde Herscheid an- bzw. abzumelden.

 

Nähere Einzelheiten über die Höhe und Berechnung der Vergnügungssteuer entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Herscheid.

Frau Kerstin van de Loo

Finanzbuchhaltung
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