Fahrzeugschein - Änderungen
Wenn sich Ihre Anschrift nach einem Umzug verändert hat, muss diese Änderung auch unverzüglich in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Die neue Anschrift wird mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise der Fahrzeugbrief werden nicht geändert und müssen daher nicht vorgelegt werden.
Änderungen von Angaben zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter z. B. durch Namensänderung müssen der Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Fahrzeugpapiere unverzüglich gemeldet werden, wobei jedoch bei alleiniger Adressänderung der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden muss.
Die Gebühr für eine Fahrzeugscheinänderung beträgt 11,70 Euro (seit 1.4.2026) und wird sofort fällig.
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und den Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
Hinweis:
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.