Wohngeld
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum. Wohngeld wird ab dem 1. des Monats bezahlt, in dem der Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingeht. In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern
- Höhe des zu berücksichtigenden Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Vorab kann ein eventueller Wohngeldanspruch mit dem Wohngeldrechnerhttps://www.wohngeldrechner.nrw.de/modul/wohngeldrechner/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW unverbindlich geprüft werden.
Wie kann Wohngeld beantragt werden?
- Schriftlicher Antrag:
Die Antragsvordrucke können Sie im Sozialamt abholen oder Ihnen nach vorheriger telefonischer Absprache per Post zugesandt werden.
Online: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
z.B. die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid
- Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate
- Erklärung zum Antrag auf Wohngeld.
- Datenschutzerklärung (bitte ausdrucken)
Bei Mietzuschuss:
- Mietvertrag
- Vermieterbescheinigung
Bei Lastenzuschuss:
- Auszug aus dem Grundbuch
- Wohnflächenberechnung
- Notarieller Kaufvertrag
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln, inkl. Zins- und Tilgungsplan
- Grundbesitzabgabenbescheid
Darüber hinaus können noch weitere individuelle Unterlagen nötig sein, diese werden Ihnen dann bei der Antragstellung genannt.
Wann ist man von Wohngeld ausgeschlossen?
Vom Wohngeld ist man ausgeschlossen, sofern:
- Transferleistungen bezogen werden, bei denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind, z.B. Bürgergeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- ein Anspruch dem Grunde nach auf BAföG, BAB oder Leistungen aufgrund des Förderprogramms MobiPro-EU besteht und man alleine lebt
Zuständigkeit nach Nachnamen:
A-C Herr Krehmer
D-Z Frau Schmidt
Links:
Weitere Informationen über Wohngeld: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Rechtsgrundlage:
Wohngeldgesetz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes
Wohngeldverordnung