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Wohngeld

Wohngeld

 

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum. Wohngeld wird ab dem 1. des Monats bezahlt, in dem der Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingeht. In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

 

Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern
  • Höhe des zu berücksichtigenden Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

Vorab kann ein eventueller Wohngeldanspruch mit dem Wohngeldrechnerhttps://www.wohngeldrechner.nrw.de/modul/wohngeldrechner/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW  unverbindlich geprüft werden.

 

Wie kann Wohngeld beantragt werden?

  • Schriftlicher Antrag:

Die Antragsvordrucke können Sie im Sozialamt abholen oder Ihnen nach vorheriger telefonischer Absprache per Post zugesandt werden.

Online: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder

z.B. die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid

Bei Mietzuschuss:

Bei Lastenzuschuss:

  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Wohnflächenberechnung
  • Notarieller Kaufvertrag
  • Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln, inkl. Zins- und Tilgungsplan
  • Grundbesitzabgabenbescheid

Darüber hinaus können noch weitere individuelle Unterlagen nötig sein, diese werden Ihnen dann bei der Antragstellung genannt.

 

Wann ist man von Wohngeld ausgeschlossen?

Vom Wohngeld ist man ausgeschlossen, sofern:

- Transferleistungen bezogen werden, bei denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind, z.B. Bürgergeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

- ein Anspruch dem Grunde nach auf BAföG, BAB oder Leistungen aufgrund des Förderprogramms MobiPro-EU besteht und man alleine lebt

 

Zuständigkeit nach Nachnamen:

A-C Herr Krehmer

D-Z Frau Schmidt

 

Links:

Weitere Informationen über Wohngeld: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

 

Rechtsgrundlage:

Wohngeldgesetz

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes

Wohngeldverordnung

 

Frau Vivien Schmidt

Details

Herr Marc Krehmer

Details
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