Obdachlosenangelegenheiten
Obdachlose haben einen Anspruch auf Unterbringung, damit ihnen eine Unterkunft zum Schutz gegen die Witterung zur Verfügung steht. Für die Unterbringung von Obdachlosen stehen in Herscheid zwei Notunterkünfte zur Verfügung.
Lt. Satzung über Obdachlosenunterkünfte und Übergangsheime der Gemeinde Herscheid in der jeweils aktuellen Fassung.