Rente wegen Todes
Witwen- oder Witwerrente kann jeder beantragen, dessen Ehegatte verstorben ist, wenn der Verstorbene mindestens 5 Jahre (60 Monate) Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden haben.
Welche Unterlagen und Anträge erforderlich sind, ist immer Einzelfall abhängig. Bei der Beratung erhalten Sie Informationen zu Ihrem individuellen Fall. Anträge können aber auch im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (- hier -)runtergeladen werden.
Sozialgesetzbuch VI
Witwenrente