Waisenrente
Waisenrente können Kinder beantragen, deren Vater und/oder Mutter verstorben ist, wenn der/die Verstorbene mindestens 5 Jahre (60 Monate) Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Waisenrente wird an minderjährige Kinder gezahlt und darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Schul-, Fachschul- oder Berufsausbildung befindet. Auch Geschwister, Enkel, Stief- oder Pflegekinder eines Verstorbenen können Anspruch auf Waisenrente haben, wenn sie in seinem Haushalt gelebt haben oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.
Welche Unterlagen und Anträge erforderlich sind, ist immer Einzelfall abhängig. Bei der Beratung erhalten Sie Informationen zu Ihrem individuellen Fall. Anträge können aber auch im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (- hier -) runtergeladen werden.