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Einbürgerung

  • Einbürgerungsbehörde ist der Märkische Kreis. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.maerkischer-kreis.de/service/dienstleistungen-a-z/detailseite/dienstleistung/show/einbuergerungen
    • Das Standesamt der Gemeinde Herscheid nimmt im Zuge der Amtshilfe Anträge entgegen und leitet diese weiter. Die Sachbearbeitung erfolgt ausschließlich beim Märkischen Kreis. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Unterlagen vorzulegen sind. Eine Entgegennahme des Antrages durch das Standesamt ist ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache möglich! Bitte sehen Sie von Vorsprachen beim Standesamt zur Einreichung von Unterlagen ohne vorherige Terminvereinbarung ab, eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist dann nicht möglich.

- 255,00 € je erwachsenen Einbürgerungsbewerber

- 51,00 € für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind

  ohne eigenes Einkommen

- 255,00 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind

Die Ablehnung oder Rücknahme des Antrages ist auch gebührenpflichtig (75 % der Verwaltungsgebühr)

Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist immer Einzelfall abhängig. Bei der Beratung bzw. Antragsausgabe erhalten Sie Informationen zu Ihrem individuellen Fall.

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