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Sterbefallbeurkundung

Ein Sterbefall ist spätestens an dem dritten dem Todestag folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Die Anzeige selbst, die Urkunde für die Bestattung und Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung sind gebührenfrei.  Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.

Vorzulegende Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.

Personenstandsgesetz

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