Vaterschaftsanerkennung
Der Vater eines Kindes kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen. Beide Erklärungen können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt abgegeben werden. Dieses ist auch vor der Geburt des Kindes möglich.
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Vorzulegende Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Personenstandsgesetz