Namenserklärung
Hier erfahren Sie mehr über die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann einen Doppelnamen führen. Er kann dem Ehenamen entweder seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er im Zeitpunkt der Ehenamensbestimmung geführt hat, voranstellen oder anfügen. Dies geschieht durch Erklärung beim Standesamt und ist auch noch nach der Eheschließung möglich. Die Erklärung ist an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung des Namens kann widerrufen werden, eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Mit Einführung des neuen Namensrechtes zum 01. Mai 2025 ist auch die Bestimmung eines Doppelnamens zum Ehenamen möglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr Eheschließungs-Standesamt.
Die Ehenamensbestimmung im Rahmen der Eheschließung ist gebührenfrei. Die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kostet 21,00 Euro. Die Ausstellung einer Bescheinigung hierüber ist mit 9,00 EUR gebührenpflichtig.
<link www.gesetze-im-internet.de/bgb/ _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</link>