Gewinnspielgeräte
Wo und wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV).
Bei jeder Veränderung des Aufstellortes ist eine neue Bestätigung notwendig. Werden Geräte an einem bereits bestätigten Ort vom gleichen Aufsteller ausgetauscht ist hingegen keine neue Geeignetheitsbestätigung erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für andere Geräteaufsteller, die an diesem Ort Automaten aufstellen möchten.
Zur Vermeidung von Rückfragen sollte die Geeignetheitsbestätigung persönlich vom Gewerbetreibenden beantragt werden.
Die Geeignetheitsbestätigung ist mit 50,00 € gebührenpflichtig.
- Schriftliche Anforderung
- Kopie der Aufstellererlaubnis
- Gewerbeordnung
- Spielverordnung