Gewerberegisterauskunft
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann jeder anfordern, der ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachweisen kann.
Die Auskunft beinhaltet neben den Daten des Gewerbetreibenden und der Betriebsanschrift auch die Bezeichnung und den Beginn der angemeldeten Tätigkeit.
Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist mit 20,00 € gebührenpflichtig.
Die Auskunftserteilung erfolgt erst nach Entrichtung der Gebühr. Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesener Überweisung auf das Konto bei der „Sparkasse an Volme und Ruhr“ (IBAN: DE18 4505 0001 0006 0830 00) erfolgen.
Schriftliche Anforderung
Gewerbeordnung