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Beglaubigungen

Beglaubigt werden können Dokumente, welche von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Ausgenommen sind deutsche Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden. Hier kann nur eine Zweitschrift beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

Für die Beglaubigung müssen die Originaldokumente vorgelegt werden. Kopien werden vor Ort erstellt, vorab erstellte Abschriften können nicht beglaubigt werden

Zur Beglaubigungen von Unterschriften muss der Unterschriftsleistende grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro erscheinen und die Unterschrift direkt vor Ort leisten.

Beglaubigung pro Dokument: 10€ / Ermäßigte Gebühr für Beglaubigungen zu Ausbildungs-, Bewerbungs- & Studienzwecke: 5€.


Für Rentenzwecke werden Kopien nur von der Rentenstelle beglaubigt.

Personalausweis (nur bei Unterschriftenbeglaubigungen)

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