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Schwerbehindertenangelegenheiten

Nähere Informationen zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf folgenden Seiten:

www.maerkischer-kreis.de
www.behinderung.org

Die Zuständigkeit für die Feststellung des Grades der Behinderung liegt beim Märkischen Kreis – Fachdienst Schwerbehindertenrecht, Bismarckstraße 17, 58762 Altena.

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