Schwerbehindertenangelegenheiten
Nähere Informationen zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf folgenden Seiten:
www.maerkischer-kreis.de
www.behinderung.org
Die Zuständigkeit für die Feststellung des Grades der Behinderung liegt beim Märkischen Kreis – Fachdienst Schwerbehindertenrecht, Bismarckstraße 17, 58762 Altena.