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Befreiung bzw. Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht

Unter besonderen Bedingungen kann man sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Die Anträge dazu liegen für Sie im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Nähere Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht finden Sie hier:
 

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