Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird für folgende Zwecke benötigt:
- Eheschließung
- Verlängerung ausländischer Ausweispapiere durch Konsulate
- Staatsangehörigkeitsnachweis
Für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben.
Für bestimmte Behördenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei, allerdings nur bei Vorlage eines Nachweises, wie z. B. ein Sozialhilfebescheid.
- Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggf. Vollmacht