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Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und –ort
  • Adresse
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand

Eine Aufenthaltsbescheinigung wird für folgende Zwecke benötigt:

  • Eheschließung
  • Verlängerung ausländischer Ausweispapiere durch Konsulate
  • Staatsangehörigkeitsnachweis

Für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben.
Für bestimmte Behördenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei, allerdings nur bei Vorlage eines Nachweises, wie z. B. ein Sozialhilfebescheid.

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
  • ggf. Vollmacht

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