Sondernutzung
Die Sondernutzung wird durch eine befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.
Die vorübergehende Nutzung einer öffentlichen Fläche kann für folgende Angelegenheiten erteilt werden:
- Veranstaltungen
- Informations- und Verkaufsstände
- Warenauslagen
- Tische und Stühle für Außengastronomie
- Baugerüste
- Baucontainer
- Lagerung von Baumaterial
- Baustelleneinrichtungen (z. B. Bauzaun, Kran)
Die dauerhafte Nutzung einer öffentlichen Fläche kann für folgende Angelegenheiten erteilt werden:
- Bauliche Anlagen (z. B. Schaukästen, Warenautomaten)
Die Kosten betragen in der Regel 25,00 € je Gestattung. Dieser Betrag ist abhängig von Art und Dauer der Veranstaltung.
Schriftlicher Antrag, der folgende Daten erhalten muss:
- Verantwortliche Person (Name und Familienname, sowie aktuelle Anschrift)
- Anlass der Sondernutzung
- Zeit und Dauer der Sondernutzung