Skip to main content Skip to page footer

Gestattung (Schankerlaubnis)

Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft

Wer aus besonderem Anlass Speisen und alkoholische Getränke verabreichen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz.

Beispiele hierfür sind Tanz- und Sportveranstaltungen, Feuerwehrfeste, besondere Märkte, Straßen- und Sommerfeste oder ähnliche Veranstaltungen.

 

Kosten:

Die Kosten betragen in der Regel 25,00 € je Gestattung. Dieser Betrag ist abhängig von Art und Dauer der Veranstaltung. 

 

Notwendige Unterlagen:

Antrag auf Gestattung 

Hinweise 

 

Die Kosten betragen in der Regel 25,00 € je Gestattung. Dieser Betrag ist abhängig von Art und Dauer der Veranstaltung.

Schriftlicher Antrag, der folgende Daten enthalten muss:

  • Verantwortliche Person (Name und Familienname, sowie die aktuelle Anschrift)
  • Veranstaltungsart
  • Veranstaltungsort
  • Datum und Uhrzeit der Veranstaltung

Frau Angelika Schürmann

Details
1
Hallo. Schön, dass Sie uns auf unserer Webseite besuchen! Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann klicken Sie einfach auf das Icon unten links und schreiben Sie uns! Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.