Gestattung (Schankerlaubnis)
Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Wer aus besonderem Anlass Speisen und alkoholische Getränke verabreichen möchte, benötigt eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
Beispiele hierfür sind Tanz- und Sportveranstaltungen, Feuerwehrfeste, besondere Märkte, Straßen- und Sommerfeste oder ähnliche Veranstaltungen.
Kosten:
Die Kosten betragen in der Regel 25,00 € je Gestattung. Dieser Betrag ist abhängig von Art und Dauer der Veranstaltung.
Notwendige Unterlagen:
Die Kosten betragen in der Regel 25,00 € je Gestattung. Dieser Betrag ist abhängig von Art und Dauer der Veranstaltung.
Schriftlicher Antrag, der folgende Daten enthalten muss:
- Verantwortliche Person (Name und Familienname, sowie die aktuelle Anschrift)
- Veranstaltungsart
- Veranstaltungsort
- Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
Schankerlaubnis