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Melderegisterauskunft

Eine Melderegisterauskunft können Sie hier beantragen.

Einfache Melderegisterauskunft

Auf Antrag erteilt die Meldebehörde nachstehende Auskünfte einer genau bestimmten Person aus dem Melderegister:

1. Familien- und Vornamen
2. Doktorgrad
3. derzeitige Anschrift
4. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf zu einer bestimmten Person eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

1. frühere Namen
2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
4. derzeitige Staatsangehörigkeiten
5. frühere Anschriften
6. Einzugs- und Auszugsdatum
7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
8. Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

  • Einfache Melderegisterauskunft (je Betroffener)               11,00 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft (je Betroffener)            15,00 €
  • Einfache Archivauskunft (je Betroffener)                             15,00 €

Die Gebühren für Melderegister- und Archivauskünfte werden im Voraus erhoben.

Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesenen Überweisungen auf das Konto 6083000 bei der Sparkasse Lüdenscheid (BLZ 45850005) oder IBAN:DE41458500050006083000
BIC: WELADED1LSD

Geben Sie bitte für alle Melderegister- und Archivauskünfte Vor- und Familiennamen, eventuell das Geburtsdatum und die frühere Anschrift der gesuchten Person an.

§ 44 und § 45 Bundesmeldegesetz

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