Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben
Bei den Grundbesitzabgaben handelt es sich um laufende grundstücksbezogene Abgaben, die von der Gemeinde festgesetzt werden.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um:
- Grundsteuer
- Abfallbeseitigungsgebühren
Die Festsetzung der oben genannten Gebühren erfolgt durch den Grundbesitzabgabenbescheid, der dem Abgabenpflichtigen im Januar jeden Jahres zugestellt wird.
Die Veranlagungsbeträge können einmalig oder vierteljährlich entrichtet werden.
Die gesetzlichen Fälligkeitstermine für eine vierteljährliche Zahlung lauten 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Möchten Sie die Grundbesitzabgaben von Ihrem Konto abbuchen lassen? Eine entsprechende Einzugsermächtigung finden Sie hier.
Grundsteuer: Frau Kerstin van de Loo (02357/ 9093-46)
Abfallbeseitigungsgebühren: Herr André Zimmermann (02357-9093 38)