Neue Regelungen zu Personalausweis und Reisepass ab 7. Februar 2026
Ab dem 7. Februar 2026 treten bundesweit mehrere Änderungen rund um Personalausweise und Reisepässe in Kraft. Ziel ist es, die Abläufe an die gestiegenen Kosten anzupassen und langfristig zu modernisieren.
Neue Gebühren für Ausweisdokumente
Die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen werden angepasst:
• 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
• 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Wohnortangabe im Reisepass
Die Aktualisierung der Wohnortangabe im Reisepass bleibt weiterhin verpflichtend. Eine vorübergehende freiwillige Regelung bis zu einer Gesetzesänderung wurde nicht beschlossen. Eine entsprechende gesetzliche Neuregelung ist in Vorbereitung.