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Neuigkeiten und Beschlüsse der letzten Ratssitzung 2025

 

Rat erklärt Kommunalwahl 2025 einstimmig für gültig

Der Rat der Gemeinde Herscheid hat in seiner Sitzung die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl des Rates vom 14. September 2025 einstimmig für gültig erklärt.

Zuvor hatte der Wahlprüfungsausschuss festgestellt, dass innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen sind. Auch im Rahmen der amtlichen Vorprüfung wurden keine Unregelmäßigkeiten bekannt, die Einfluss auf das Wahlergebnis oder die Sitzverteilung hätten haben können.

Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen bestätigte der Rat damit die Ordnungsmäßigkeit der Bürgermeister- und Ratswahl. Der Bürgermeister wirkte an der Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl nicht mit.

 

Anpassung der Abfallgebühren für 2026 beschlossen

Der Rat der Gemeinde Herscheid hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 die neuen Abfallgebühren für das Jahr 2026 sowie die 19. Änderung der Gebührensatzung einstimmig beschlossen.

Die Kalkulation der Abfallgebühren basiert auf den zu erwartenden Abfallmengen, die aus den vergangenen Jahren hochgerechnet wurden. Für 2026 wurde eine Preisanpassung von 3,35 Prozent durch die Firma Remondis berücksichtigt, sowie eine vorausschauende Erhöhung der Gebühren des Märkischen Kreises um 3,5 Prozent für die Nutzung des MHKW.

Für die gängigen Entsorgungssysteme ergibt sich eine kalkulierte Gebühr von 21,75 € für die 120-l-Tonne (Vorjahr: 21,54 €). Dies entspricht einer moderaten Erhöhung. Die Gebühr für die Müllschleusen wird von 109,75 € pro Person auf 114,90 € angehoben, was einen Anstieg von 4,69 Prozent bedeutet. Diese Erhöhung erklärt sich durch den leichten Rückgang der Schleusenbenutzer, der sich jedoch nicht auf die Abfallmengen auswirkt.

Trotz der moderaten Gebührenerhöhungen konnte ein positiver Saldo aus Erstattungen und Gebührennachberechnungen erzielt werden, und die Erlöse aus der Papiervermarktung bleiben stabil.

Mit der Beschlussfassung wurde die Gebührensatzung entsprechend angepasst, um die Abfallentsorgung auch im kommenden Jahr kostendeckend sicherzustellen.

 

 

Rat nimmt geplante Abwassergebühren für 2026 zur Kenntnis

Der Rat der Gemeinde Herscheid hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 die geplanten Abwassergebühren für das Jahr 2026 zur Kenntnis genommen.

Die Gebührenkalkulation für 2026 wurde durch den Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH AöR) abgeschlossen und basiert auf den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes. Im Vergleich zum Jahr 2025 steigen die Gebühren leicht:

  • Schmutzwassergebühr für Haushalte, Gewerbe und die Gemeinde wird von 4,98 €/m³ auf 5,18 €/m³ erhöht.
  • Niederschlagswassergebühr steigt von 0,90 €/m² auf 0,91 €/m².
  • Für Klärschlamm und Grundgebühren gibt es ebenfalls moderate Anpassungen.

Die Erhöhung der Gebühren erklärt sich durch eine gesunkene Schmutzwassermenge und die gestiegenen Kosten des Ruhrverbands, obwohl die Gesamtkosten des Betriebs gesenkt werden konnten.

Die endgültige Festsetzung der Gebühren erfolgte im Verwaltungsrat der SELH AöR am 18. Dezember 2025.

 

Rat beschließt einstimmig die Anpassung der Benutzungsgebühren für Notunterkünfte

Ebenfalls in der Ratssitzung hat der Rat der Gemeinde Herscheid einstimmig die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte zum 1. Januar 2026 beschlossen.

Die Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte wurde auf Basis der zu erwartenden Kosten für das Jahr 2026 durchgeführt. Die Gebühren für die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge und obdachlosen Menschen in der Gemeinde Herscheid setzen sich aus den Kosten für die Unterbringung, Verwaltung und die laufenden Betriebskosten der verschiedenen Notunterkünfte zusammen.

Aktuell werden in Herscheid vier Gemeinschaftsunterkünfte, zwei Containerwohnanlagen und zusätzliche Wohnungen in eigenen Gebäuden genutzt. Insgesamt stehen 210 Betten zur Verfügung. Aufgrund der Notwendigkeit, bei der Belegung auf Nationalitäten, Religionszugehörigkeiten und Familiengrößen Rücksicht zu nehmen, wird jedoch von einer realistischen Belegung von 158 Personen ausgegangen.

Die neue Gebührensatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und soll sicherstellen, dass die Gemeinde Herscheid weiterhin ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und obdachlosen Menschen erfüllen kann.

 

Rat beschließt Änderung der Hundesteuersatzung

Der Rat der Gemeinde Herscheid hat in der letzten Ratssitzung einstimmig die Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen.

Die neue Satzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen und enthält insbesondere eine klare Regelung für gefährliche Hunderassen. Diese werden nun namentlich aufgeführt und die Gefährlichkeit wird zunächst vermutet. Hundehalter können jedoch durch den Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung eine Reduzierung der Steuer erreichen.

Hier gehts zur neuen Satzung.

Zudem wurde die Regelung zum Beginn und Ende der Steuerpflicht angepasst, um den Anforderungen der Rechtsprechung gerecht zu werden. Die Höhe der Steuersätze bleibt unverändert.

 

Gemeinde Herscheid nimmt am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teil

Der Rat hat ebenfalls einstimmig beschlossen, am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ des Bundes teilzunehmen. Ziel ist, die Fördermittelzusage für die Modernisierung des Sportplatzes zu erhalten.

Geplant ist die umfassende Erneuerung der Laufbahn mit einem modernen Kunststoffbelag, die Anlage von Sitzstufen für Zuschauer am Hangbereich sowie der Neubau einer zeitgemäßen Sportlerunterkunft. Die bestehende Unterkunft ist derzeit zu klein und entspricht nicht mehr den aktuellen energetischen Standards. Durch den Neubau sollen zudem die bestehenden Probleme mit der Lüftung und Feuchtigkeit beseitigt werden, und genügend Umkleide- und Aufenthaltsräume für Herren- und Damenmannschaften sowie Schiedsrichter geschaffen werden.

Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf rund 1,06 Mio. Euro geschätzt. Der Bund fördert dabei bis zu 45 Prozent der Kosten, für Kommunen in Haushaltsnotlage sogar bis zu 75 Prozent. Den verbleibenden Eigenanteil wird die Gemeinde Herscheid im Haushaltsplan 2026 berücksichtigen.

Mit der Teilnahme am Programm verfolgt die Gemeinde Herscheid das Ziel, die Attraktivität des Sportplatzes zu erhöhen, den Spielbetrieb sicherer zu gestalten und moderne, energieeffiziente Sportstätten für alle Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.

Die Interessenbekundung muss bis zum 15. Januar 2026 beim Fördergeber eingereicht werden.

 

Rat wählt Schiedspersonen für die neue Amtszeit

Die Neuwahl der Schiedspersonen für die Amtszeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 stand ebenfalls auf dem Programm.

Der Rat hat Wolfgang Bröker als Schiedsmann und Thomas Hartung als stellvertretenden Schiedsmann für die kommende Amtsperiode gewählt. Beide haben sich bereit erklärt, sich erneut zur Wahl zu stellen, und es sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen. Es ist bereits die 2. Amtsperiode für beide Schiedsmänner.

 

 

Alle angesprochenen Satzungen hier

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