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Die Abfallgebühren 2026

Für die Gebührenkalkulation 2026 wurden – wie bereits in den Vorjahren – die zu erwartenden Abfallmengen auf Grundlage der Mengen- und Gewichtsdaten der Vorjahre hochgerechnet. Aus diesen Hochrechnungen wurden die zu erwartenden Kosten für das Jahr 2026 ermittelt und darauf aufbauend die Abfallgebühren berechnet. 

Fachbereichsleiterin Bärbel Sauerland klärte über die neue Gebührenkalkulation für 2026 im Rahmen der letzten Sitzung des Umweltausschusses auf, die zugleich auch die erste Sitzung der neuen Legislaturperiode war. 

Die Firma Remondis hatte im Vorfeld eine Preissteigerung von 3,35 Prozent angekündigt, die vollständig in die Kalkulation übernommen wurde. Für die Gebühren des Märkischen Kreises zur Nutzung des MHKW (Müllheizkraftwerk) liegt noch keine offizielle Anpassung vor. Vorsorglich wurde jedoch eine 3,5 prozentige Erhöhung eingeplant.

Ergebnisse der Gebührenkalkulation

Die kalkulierte Gebühr für den 120-Liter-Behälter steigt von 21,54 Euro im Vorjahr auf 21,74 Euro, gerundet 21,75 Euro.

Die Jahresgebühr für die Benutzung der Müllschleusen erhöht sich von 109,75 Euro pro Person auf 114,90 Euro, was einer Erhöhung um 4,69 Prozent entspricht.

Die stärkere Erhöhung in diesem Bereich ergibt sich daraus, dass die Zahl der Schleusenbenutzer leicht rückläufig ist. Die Abfallmengen pro Nutzer bleiben jedoch nahezu konstant, sodass sich die anfallenden Kosten auf weniger Personen verteilen. Da es insgesamt nur wenige Schleusenbenutzer gibt, wirken sich Veränderungen in der Nutzerzahl deutlich auf die Pro-Kopf-Gebühr aus.

Die Erlöse aus der Papiervermarktung seien, laut Sauerland, weiterhin stabil und leisteten einen positiven Beitrag zur Deckung der Gesamtkosten.

Zudem entstehe regelmäßig ein positiver Saldo aus Erstattungen und Gebührennachberechnungen im Jahresverlauf. Dieser mindert die insgesamt zu verteilenden Kosten zusätzlich.

Die prognostizierten Mengen und Kosten für 2025 und 2026 werden auf drei Hauptkategorien der Abfallbehälter verteilt:

120-Liter- und 240-Liter-Behälter, 1100-Liter-Behälter und Wechselbehälter bzw. Container, die bei Bedarf – z. B. auf Baustellen – eingesetzt werden.

 

Bei den 1100-Liter-Behältern erfolgt eine zusätzliche Unterscheidung:

Schleusenbehälter, die mittels Transpondersystem genutzt werden und freistehende 1100-Liter-Behälter, die unabhängig von Schleusenkosten kalkuliert werden.

Kosten, die ausschließlich durch die Schleusen entstehen, werden nur den dortigen Systemen zugeordnet und nicht auf freistehende Behälter verteilt.

Auf Basis der prognostizierten Behälterleerungen und Nutzerzahlen ergeben sich die oben genannten Gebühren für 2026.

Der Umweltausschuss stimmte dem Beschlussvorschlag über die Gebührenkalkulation und den sich daraus ergebenden Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2026 einstimmig zu. Der Rat entscheidet nun in seiner nächsten Sitzung endgültig. 

 

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