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Neuigkeiten aus dem Planungs- und Bauausschuss

Bebauungsplan „Müggenbrucher Weg“ – Verfahren geht in die öffentliche Auslegung

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Müggenbrucher Weg“ (Grundstück hinter der Firma Elektro Rieger) ist weiter vorangeschritten. Der Planungs- und Bauausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die erarbeiteten Gutachten zur geplanten Bebauungsplanänderung beraten. Die Auswirkungen auf Natur und Umwelt wurden im Rahmen der vorliegenden Expertisen als beherrschbar eingestuft. Eingriffe in die Landschaft können ausgeglichen werden. Aus planerischer Sicht erscheint der Bau von vier neuen Wohnhäusern machbar.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, den Entwurf der Planänderung öffentlich auszulegen. Im Rahmen dieser Auslegung haben Träger öffentlicher Belange, Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Betroffene die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben sowie Anregungen und Einwände vorzubringen. Über diese wird in einem weiteren Schritt im Verfahren entschieden.

Geplanter Wohnmobil-Stellplatz in Berghagen – Einleitung der Flächennutzungsplanänderung

Im Ausschuss wurde zudem über den Antrag eines Eigentümers aus Berghagen beraten, dort – je nach Fahrzeuggröße – mehrere Wohnmobil-Stellplätze einzurichten. Das Vorhaben umfasst inzwischen die Errichtung von mehreren Stellplätzen sowie die Anlage eines Feuerlöschteiches, um die Löschwasserversorgung im Bereich Berghagen sicherzustellen. 

Einige Anwohnerinnen und Anwohner waren zur Ausschusssitzung gekommen, um ihre Fragen zu dem Vorhaben zu äußern und Kritik vorzubringen. Bürgermeister Uwe Schmalenbach, Bauamtsleiterin Sandra Schöttler und Ausschussvorsitzender Eberhard Kaufmann stellten sich geduldig allen Fragen und erklärten die bisherigen Planungen und das weitere Vorgehen.

Da ein Teil des vorgesehenen Geländes im geltenden Flächennutzungsplan als „Wald“ ausgewiesen ist, reicht eine einfache Änderung des Bebauungsplanes nicht aus. Erforderlich ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes – von der bisherigen Darstellung „Wald“ hin zur Kategorie „Sondernutzung Camping“. Diese Bezeichnung ist gesetzlich vorgegeben, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig die Errichtung eines vollwertigen Campingplatzes.

Der Planungs- und Bauausschuss beschloss einstimmig, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Auch in diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, ihre Anregungen, Stellungnahmen und Bedenken einzubringen. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im weiteren Verlauf des Verfahrens beraten und entschieden.

 

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