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Alle Infos und Ergebnisse zur Kommunalwahl am 14. September

Wie hat Herscheid gewählt?

 

Sie finden alle MK-  Ergebnisse der Kommunalwahl   vom 14. September an dieser Stelle.

 

 

Die Kommunalwahlen fanden am 14. September 2025 in NRW statt. Sollten in einzelnen Gemeinden oder Städten Stichwahlen erforderlich werden, finden diese 14 Tage später statt, am 28. September 2025. Kommunalwahlen in NRW finden alle fünf Jahre statt. Die letzten waren 2020, nach 2025 wird dann also planmäßig wieder im Jahr 2030 gewählt.

Was bzw. wer wird bei einer Kommunalwahl gewählt?

Je nach Wohnort stimmen die Wählerinnen und Wähler über unterschiedliche Ämter und Gremien ab: Wer in einer Stadt oder Gemeinde (innerhalb eines Kreises) lebt, wählt bei den Kommunalwahlen den Stadtrat bzw. Gemeinderat sowie in einer Bürgermeisterwahl auch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. Für die Gemeinde Herscheid steht der amtierende Bürgermeister Uwe Schmalenbach zur Wiederwahl auf dem Stimmzettel. Er ist der einzige Kandidat für das Amt. Er muss dennoch die absolute Mehrheit aller Stimmen bekommen, damit er im Amt bleibt. Zusätzlich zur Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates wird auch über die Vertretung des Kreises (Kreistag) abgestimmt sowie die Landrätin oder der Landrat als Verwaltungsoberhaupt des Kreises direkt gewählt. 

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen zusätzlich mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (also der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 

Wer wahlberechtigt ist, bekommt automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post an die Meldeadresse zugeschickt. 

Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der Kalenderwoche 34 (18.- 24.8.) zugestellt. 

Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 14.09.2025 für die Wahlbezirke der Gemeinde Herscheid wird in der Zeit vom 25.08.2025 bis zum 29.08.2025 beim Bürgermeister der Gemeinde Herscheid, - Bürgerbüro -, Plettenberger Str. 27, 58849 Herscheid, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten, und zwar Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, außerdem Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.  
Jeder/jede Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter/ eine Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach dem Melderecht eingetragen ist.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 

Wichtige Infos zur Briefwahl 

 

Der Wahlbrief sollte frühzeitig vor der Wahl abgeschickt werden, damit er noch pünktlich im Rathaus der Gemeinde ankommt. Denn die Unterlagen müssen am Wahlsonntag bis 16 Uhr bei der Gemeinde Herscheid angekommen sein. Sie können Ihre Wahlbriefe auch noch bis zum 14.09. um 16 Uhr persönlich am Rathaus in den Haus-Briefkasten einwerfen. Das Wahlbüro im Bürgersaal hat letztmalig am 12.09. bis 15 Uhr geöffnet. 

 

Wenn bei einer Wahl zur (Ober-)Bürgermeisterin oder -Bürgermeister bzw. Landrätin oder Landrat keine Kandidatin oder kein Kandidat über 50 Prozent der Stimmen erhält, kommt es zu einer Stichwahl. Diese findet 14 Tage später am 28. September 2025 statt. Hier treten die beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an.

Wie viele Stimmzettel gibt es oder wie viele Kreuze darf ich setzen?

Es gibt bei der jetzigen Kommunalwahl im Märkischen Kreis insgesamt vier Stimmzettel. Auf jedem Zettel darf nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist die Stimme ungültig. Der gelbe Stimmzettel ist für die Wahl des Bürgermeisters, der blaue für die Wahl des Landrates, der rosa Zettel ist für den/die Kandidaten/Kandidatin des Gemeinderates und der altweiße Zettel für den/die Kandidaten/Kandidatin des Kreistages. 

 

 

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