Skip to main content Skip to page footer

Bericht über die Sitzung des Wahlausschusses – Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge

Am vergangen Montag tagte der Wahlausschuss zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die anstehende Kommunalwahl am 14. September 2025.

Zu Beginn der Sitzung erinnerte die Vorsitzende, Fachbereichsleiterin Sabine Plate-Ernst, an die unparteiische Wahrnehmung des Amtes sowie die Pflicht zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen. Alle fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge wurden entgegengenommen und inhaltlich sowie formal geprüft.

Im Rahmen der Prüfung fiel auf, dass Bewerber ihre Berufsbezeichnungen unterschiedlich angegeben hatten – beispielsweise „Erzieher“ bzw. „staatlich anerkannter Erzieher“. Da es sich um Eigenangaben der Bewerber handelt und keine Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen besteht, ist dies zulässig, solange keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit bestehen. In einem Einzelfall erfolgte eine Rückfrage zur Klärung. Die Angaben wurden insgesamt als ordnungsgemäß gewertet.

Ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers musste aufgrund eines Mangels zurückgewiesen werden: Der Wahlvorschlag des Bewerbers wurde zwar fristgerecht eingereicht; die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gingen jedoch nicht rechtzeitig bis zum Fristende ein. Eine nachträgliche Einreichung ist gesetzlich nicht zulässig. Auch eine Rücksprache mit der Kreiswahlleitung und ebenfalls mit der Landeswahlleitung ergab keine rechtliche Möglichkeit zur Fristverlängerung oder Nachreichung.

Der Bewerber erhielt noch einmal die Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend stimmte der Wahlausschuss über die Zurückweisung ab. Einstimmig wurde der Wahlvorschlag zurückgewiesen.

Die übrigen eingereichten Wahlvorschläge, auch der für die Bürgermeisterwahl, wiesen keine rechtlichen Mängel auf und wurden vom Wahlausschuss zur Wahl zugelassen. Plate-Ernst erklärte, dass es nur einen Bewerber für das Amt des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin gebe. Dieses sei der amtierende Bürgermeister Uwe Schmalenbach.

Gemäß Kommunalwahlgesetz kann gegen die Entscheidung über die Zurückweisung eines Wahlvorschlags binnen drei Tagen nach der Sitzung Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde kann von der Vertrauensperson des Wahlvorschlags, dem Wahlleiter oder der zuständigen Aufsichtsbehörde erhoben werden.

1
Hallo. Schön, dass Sie uns auf unserer Webseite besuchen! Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann klicken Sie einfach auf das Icon unten links und schreiben Sie uns! Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.