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Informationen zur Videoüberwachung auf Privatgrundstücken

Symbolbild Pixabay

Was ist bei einer privaten Videoüberwachung zu beachten?

Grundsätzlich dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer ihr eigenes Grundstück überwachen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht. Die Kameras sollten jedoch so ausgerichtet sein, dass ausschließlich das eigene Grundstück erfasst wird.

Nicht oder nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist insbesondere die Erfassung von:

  • öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Plätzen,
  • Nachbargrundstücken,
  • Hauseingängen oder Zufahrten anderer Grundstücke,
  • Bereichen, in denen sich unbeteiligte Personen regelmäßig aufhalten.

Bereits der Eindruck, von einer Kamera erfasst oder beobachtet zu werden, kann unter Umständen die Rechte anderer Personen beeinträchtigen. Deshalb sollten Kameras so installiert werden, dass Missverständnisse vermieden werden und der überwachte Bereich eindeutig auf das eigene Grundstück beschränkt ist.

Was können Sie tun, wenn Sie sich durch eine Kamera beeinträchtigt fühlen?

Haben Sie den Eindruck, dass eine private Videokamera öffentliche Bereiche oder Ihr Grundstück erfasst oder Sie sich dadurch in Ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, empfiehlt sich zunächst das persönliche Gespräch mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Kamera. Häufig lassen sich Missverständnisse aufklären oder die Kamera kann entsprechend neu ausgerichtet werden.

Sollte keine Einigung erzielt werden, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Diese prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls weitere Maßnahmen veranlassen.

Handelt es sich um nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten, können je nach Einzelfall auch zivilrechtliche Ansprüche bestehen. In solchen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Welche Rolle hat die Gemeinde Herscheid?

Die Gemeinde Herscheid ist grundsätzlich nicht für die Überwachung oder Kontrolle privater Videoanlagen zuständig und kann keine verbindliche rechtliche Bewertung einzelner Anlagen vornehmen.

Bei Fragen zum Datenschutz oder bei Beschwerden über private Videoüberwachung ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) die zuständige Ansprechpartnerin.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zur datenschutzkonformen privaten Videoüberwachung, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Hinweise zur Installation von Videokameras finden Sie auf den Internetseiten der LDI NRW:

Beschwerden über private Videoüberwachung

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine private Videoüberwachung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt und sich das Anliegen nicht im direkten Gespräch klären lässt, können Sie sich an die LDI NRW wenden.

Informationen zum Beschwerdeverfahren sowie das Online-Beschwerdeformular finden Sie hier:

Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, Videokameras verantwortungsvoll einzusetzen und dabei die Privatsphäre anderer Menschen zu respektieren. So können Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte gleichermaßen berücksichtigt werden.

 

Informationskarten mit QR-Code

Zusätzlich stellt die Gemeinde Herscheid Informationskarten mit einem QR-Code zu den weiterführenden Informationen der LDI NRW zur Verfügung. Diese können kostenlos im Ordnungsamt der Gemeinde Herscheid abgeholt werden.

Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, Videokameras verantwortungsvoll einzusetzen und dabei die Privatsphäre anderer Menschen zu respektieren. So können Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte gleichermaßen berücksichtigt werden.

 

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