Vorbeugung und Bekämpfung von Rattenbefall
Gemeinde Herscheid informiert über neue gesetzliche Regelungen und wichtige Vorsorgemaßnahmen
Die Gemeinde Herscheid informiert über die seit diesem Jahr geltenden, bundesweit verschärften Regelungen zur Rattenbekämpfung. Ziel der neuen Vorgaben ist es, Menschen, Haustiere, Wildtiere und die Umwelt besser zu schützen sowie den Einsatz hochgiftiger Wirkstoffe deutlich einzuschränken.
Ratten gehören auch in bebauten Gebieten zum natürlichen Lebensraum und sind grundsätzlich nicht aggressiv. Problematisch wird es jedoch, wenn sie durch leicht zugängliche Nahrungsquellen ideale Bedingungen vorfinden und sich dadurch stark vermehren. Neben hygienischen Problemen können Ratten auch Schäden an Gebäuden, Kabelanlagen und der Kanalisation verursachen.
Neue gesetzliche Regelungen zur Rattenbekämpfung
Seit 2026 gelten strengere Vorgaben für den Einsatz von Rattengift:
- Verbot der Dauerbeköderung:
Das vorsorgliche oder dauerhafte Auslegen von Rattengift ist nicht mehr erlaubt. - Bekämpfung nur bei nachgewiesenem Befall:
Gift darf ausschließlich eingesetzt werden, wenn ein tatsächlicher Befall festgestellt wurde. - Einsatz nur durch Fachkräfte:
Hochwirksame Rodentizide dürfen nur noch durch geschulte und sachkundige Schädlingsbekämpfer verwendet werden. - Köderschutzboxen sind vorgeschrieben:
Im Außenbereich, in der Kanalisation und in Gewässernähe dürfen Giftköder nur noch in gesicherten Köderboxen eingesetzt werden. - Dokumentationspflicht:
Bekämpfungsmaßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Bei einem Befall sollte immer ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt werden. Der eigenständige oder vorsorgliche Einsatz von Rattengift ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Vorbeugung ist der wichtigste Schutz
Ein wirksamer Schutz gegen Ratten beginnt bereits im Alltag. Entscheidend ist vor allem, mögliche Nahrungsquellen und Rückzugsmöglichkeiten zu vermeiden.
So können Sie Ratten vorbeugen:
- Keine Essensreste über Toilette oder Abfluss entsorgen
- Organische Abfälle nur in geschlossenen Behältern entsorgen
- Mülltonnen stets geschlossen halten
- Keine Abfälle neben Müllbehältern lagern
- Keine Essensreste oder Tierfutter im Garten auslegen
- Auf saubere und hygienische Verhältnisse achten
- Keller-, Garagen- und Schuppentüren geschlossen halten
- Gerümpel und mögliche Schlupfwinkel vermeiden
Auch Vogelfutter kann Ratten anlocken. Wer Vögel füttert, sollte darauf achten, dass kein Futter auf den Boden gelangt und Futterreste regelmäßig entfernt werden.
Was tun bei Rattenbefall?
Wenn Sie wildlebende Ratten beobachten:
- prüfen Sie mögliche Nahrungsquellen,
- beseitigen Sie zugängliche Lebensmittelreste,
- informieren Sie die Hausverwaltung oder Grundstückseigentümer,
- melden Sie den Befall dem Ordnungsamt der Gemeinde Herscheid.
Die Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation erfolgt durch den Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH).
Kontakt:
Gemeinde Herscheid – Ordnungsamt
📧 ordnungsamt@herscheid.de
📞 02357 / 9093-0
Weitere Informationen:
SELH – Informationen zum Kanalnetz