Ratssitzung: Neue Hebesatzsatzung der Grundsteuer beschlossen
In der jüngsten Ratssitzung der Gemeinde stand insbesondere die zukünftige Gestaltung der Grundsteuer im Mittelpunkt der Beratungen. Zuvor gedachte der Rat des verstorbenen ehemaligen Bürgermeisters Lothar Schütz, der über Jahrzehnte hinweg das Gemeindeleben und die Verwaltung maßgeblich geprägt hatte. In einer ausführlichen Würdigung wurden sein langjähriges Wirken, seine Verbundenheit zur Gemeinde sowie sein Einsatz für Verwaltung, Ehrenamt, Schulen und Feuerwehr durch Bürgermeister Uwe Schmalenbach hervorgehoben.
Im weiteren Verlauf berichtete die Verwaltung über die Beschlüsse der vergangenen Sitzung, darunter den verabschiedeten Haushalt 2026 und das Haushaltssicherungskonzept.
Den Schwerpunkt der Sitzung bildete jedoch die Beratung über die neue Hebesatzsatzung zur Grundsteuer ab dem Jahr 2026. Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Verwaltung erläuterte ausführlich die rechtlichen Entwicklungen und verwies darauf, dass die bislang praktizierte Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken inzwischen rechtlich hoch umstritten sei. Mehrere Gerichtsentscheidungen und rechtliche Gutachten würden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Differenzierung erkennen lassen. Vor diesem Hintergrund empfahl die Verwaltung, zur Rechtssicherheit zunächst auf einen einheitlichen Hebesatz zurückzukehren.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass alle Fraktionen die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die schwierige finanzielle Lage der Gemeinde im Blick haben. Während SPD und FDP alternative Modelle per Antrag vorgeschlagen hatten, um stärkere Belastungen für Wohneigentümer und Mieter abzumildern, wurde zugleich intensiv über die Risiken für Haushalt und Haushaltssicherungskonzept beraten. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass ein Verzicht auf die vorgeschlagene Anpassung erhebliche finanzielle Folgen bis hin zu einem möglichen Nothaushalt nach sich ziehen könnte.
Nach ausführlicher Beratung stimmte der Rat schließlich mehrheitlich für die Aufhebung der bisherigen Differenzierung der Grundsteuerhebesätze und folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung. Künftig gilt damit ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die Gemeinde die weitere gerichtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und das Thema erneut beraten wird, sobald eine abschließende rechtliche Klärung vorliegt.
Die neuen, einheitlichen Hebesätze von 789 sind aufkommensneutral. Das bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt weder höhere noch geringere Einnahmen erzielt als vor der Grundsteuerreform. Für einzelne Grundstückseigentümer kann sich die Steuerlast dennoch verändern, da die Finanzverwaltung im Zuge der Reform eine Neubewertung der Grundstückswerte vorgenommen hat. Je nach Bewertung kann die individuelle Belastung daher steigen oder sinken. Bürgermeister Schmalenbach betonte in diesem Zusammenhang mehrfach, dass es sich nicht um eine Steuererhöhung handelt, sondern um eine Umverteilung, die Gemeinde habe durch die neue Satzung keinerlei Mehreinnahmen.