Grundsteuer B: Hauptausschuss empfiehlt einheitlichen Hebesatz
Der Hauptausschuss der Gemeinde Herscheid hat in seiner Sitzung am 27. April 2026 einstimmig empfohlen, die bisherige Differenzierung bei der Grundsteuer B zunächst aufzuheben und künftig einen einheitlichen Hebesatz festzusetzen. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Gemeinderat, der am 11. Mai 2026 darüber beraten wird.
Vorgesehen ist ein einheitlicher Hebesatz von 789 Prozent, der rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten soll. Die vorgesehenen Hebesätze sind aufkommensneutral. Das bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt weder höhere noch geringere Einnahmen erzielt als vor der Grundsteuerreform. Für einzelne Grundstückseigentümer kann sich die Steuerlast dennoch verändern, da die Finanzverwaltung im Zuge der Reform eine Neubewertung der Grundstückswerte vorgenommen hat. Je nach Bewertung kann die individuelle Belastung daher steigen oder sinken.
Hintergrund der empfohlenen Anpassung ist die derzeitige rechtliche Bewertung, wonach eine unterschiedliche Festsetzung von Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, aber mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Beibehaltung der bisherigen Regelung mögliche finanzielle Risiken für die Gemeinde bestehen könnten.
Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bleibt von der geplanten Änderung unberührt.