Skip to main content Skip to page footer

Wichtige Information zur geplanten Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze

Aufgrund bestehender rechtlicher Unsicherheiten plant die Gemeindeverwaltung, Wohn- und Nichtwohngrundstücke in Herscheid vorübergehend wieder mit einem einheitlichen Hebesatz zu besteuern. Für Wohngrundstücke würde dieser von bislang 671 Prozent auf 789 Prozent angehoben. Gleichzeitig soll der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke – dazu zählen unter anderem Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte sowie unbebaute Flächen – von derzeit 1293 Prozent auf ebenfalls 789 Prozent abgesenkt werden.

Über diese Anpassung soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai entscheiden.

Die vorgesehenen Hebesätze sind aufkommensneutral. Das bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt weder höhere noch geringere Einnahmen erzielt als vor der Grundsteuerreform. Für einzelne Grundstückseigentümer kann sich die Steuerlast dennoch verändern, da die Finanzverwaltung im Zuge der Reform eine Neubewertung der Grundstückswerte vorgenommen hat. Je nach Bewertung kann die individuelle Belastung daher steigen oder sinken.

Sofern der Gemeinderat den vorgeschlagenen Hebesätzen zustimmt, werden die neuen Grundbesitzabgabenbescheide Ende Mai versendet. Die zweite Rate der Grundsteuer für Wohngrundstücke ist zum 15. Mai fällig und wird unverändert abgebucht.

Die Differenz der Grundsteuer für die Wohngrundstücke sowie die erste und zweite Rate der Grundsteuer der Nichtwohngrundstücke wären voraussichtlich Ende Juni fällig. 

Bis zum Erhalt des Bescheides ist keine Zahlung erforderlich. 

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.

1
Hallo. Schön, dass Sie uns auf unserer Webseite besuchen! Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann klicken Sie einfach auf das Icon unten links und schreiben Sie uns! Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.