Osterfeuer in Herscheid anmelden
Frühlingszeit ist Osterzeit - und zum Osterfest gehören auch jedes Jahr die Osterfeuer, an denen man sich mit seinen Nachbarn, Freunden und Bekannten trifft. Wer jedoch ein Osterfeuer in seinem Ortsteil entzünden möchte, muss diese Veranstaltung in jedem Fall beim Ordnungsamt der Gemeinde anmelden.
Folgende Voraussetzungen zur Anmeldung müssen erfüllt sein:
Zu beachten ist, dass das Osterfeuer der Brauchtumspflege dient und ist dadurch gekennzeichnet, dass ein/e in der Ortsgemeinschaft verankerte/r Glaubensgemeinschaft, Organisation, Verein oder sonstige Interessensgemeinschaft das Feuer als öffentliche Veranstaltung durchzuführt.
Osterfeuer innerhalb von Wohnbebauungen sind nicht zugelassen. Pro Ortsteil im Außenbereich soll nur ein Osterfeuer stattfinden. Die zu erwartende Besucherzahl sollte mindestens 30 Personen betragen.
Das Feuer darf nur auf einem Gelände abgebrannt werden, auf dem folgende Mindestabstände eingehalten werden:
► 200 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen,
► 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang erbauten Ortsteilen errichtet sind, sowie von Waldflächen.
► 25 m von sonstigen baulichen Anlagen
► 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
► 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.
Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
Das Osterfeuer ist bis zum 23. März 2026 beim Ordnungsamt der Gemeinde Herscheid anzumelden. Welche Unterlagen werden benötigt?
►hier geht´s zum Antragsformular
►Lageplan, mit Angaben über die genaue Örtlichkeit des Abbrennortes
Sofern bei der Veranstaltung Alkoholausschank vorgesehen ist, ist ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) zu stellen.
Fragen beantwortet Angelika Schürmann unter Tel. 02357/909333 oder ordnungsamt@herscheid.de